Als U-Bahnhof (auch U-Bahn-Station oder U-Bahn-Haltestelle, abgekürzt U-Bf., U-Bhf. oder U-Hst.) wird die Station einer U-Bahn bezeichnet, diese kann sich sowohl in Tieflage, ebenerdig oder in Hochlage befinden. Die Bezeichnung richtet sich in erster Linie an der baulichen Beschaffenheit des Bauwerkes und nicht an betrieblichen Aspekten, beispielsweise dem Betrieb eines U-Bahn-Systems, aus. So gilt als wichtige Voraussetzung für die entsprechende Bezeichnung der von Einflüssen anderer Verkehrsteilnehmer unabhängige Fahrweg. Dies wird durch das Anlegen von Querungsbauwerken über oder unter den Gleisen sichergestellt. Hinzu kommt heute an vielen Orten die technische Ausstattung, die, bedingt durch den unabhängigen Fahrweg, in vielen Fällen bereits einen vollautomatisierten Betrieb der Züge ermöglicht. Bei Systemen mit automatisch gesteuerten Zügen gibt es oft Bahnsteigtüren um zu verhindern, dass Passagiere ins Gleisbett stürzen.
In örtlichen Nahverkehrsnetzen übernehmen U-Bahnhöfe häufig eine Knotenpunktfunktion und dienen oft als wichtiger lokaler Umsteigepunkt zur Bündelung bzw. Verteilung der Verkehrsströme. Dabei kann es sich sowohl um Umstiege zwischen Schnellverkehrslinien (z.B. U- oder S-Bahn) als auch um den Umstieg in Oberflächen-Verkehrsträger wie Straßenbahn oder Bus handeln.